Meldestelle der Rügenwalder Mühle für den Bereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Fairer Umgang im Mit- und Füreinander ist ein Unternehmenswert, den wir bei der Rügenwalder Mühle besonders schätzen und dem wir besonders nachgehen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz gesagt Lieferkettengesetz, regelt nun genau diese selbstverständliche unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten auch auf gesetzlicher Ebene. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das betrifft auch die Produktion unserer Produkte. Mit der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes möchten wir unseren Beitrag dazu leisten. Der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. 

Deshalb verpflichten wir uns in unserem Verhaltenskodex sowie unserer Grundsatzerklärung gemäß § 10 LkSG auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.